AP1

Anonymisierung

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Anonymisierung ist das Verändern personenbezogener Daten derart, dass die Einzelperson nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand identifiziert werden kann.

Merkmale

  • Irreversibel: Der Prozess kann nicht (oder nur extrem schwer) rückgängig gemacht werden.
  • Rechtsfolge: Die Daten sind keine "personenbezogenen Daten" mehr. Die DSGVO findet keine Anwendung.

Techniken

  • Aggregation: Zusammenfassen zu Gruppen (z.B. "Alter: 30-40" statt "Geburtsdatum").
  • Rauschen: Hinzufügen von Zufallswerten bei statistischen Daten.
  • Löschen: Entfernen von Identifikatoren.

Einsatz

Wird oft für statistische Auswertungen, Big Data Analysen oder Forschung verwendet, wo der Bezug zum Individuum nicht notwendig ist.