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Verträge

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Verträge sind rechtsverbindliche Vereinbarungen zwischen zwei oder mehr Parteien, die gegenseitige Rechte und Pflichten regeln.

Kaufvertrag

Kaufvertrag regelt den entgeltlichen Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.

  • Pflichten des Verkäufers: Lieferung, mangelfreie Ware
  • Pflichten des Käufers: Zahlung des Kaufpreises

Mietvertrag

Mietvertrag ermöglicht die Nutzung einer Sache gegen eine regelmäßige Mietzahlung.

  • Vermieter: Bereitstellung und Instandhaltung
  • Mieter: Zahlung und sorgfältiger Gebrauch

Leasing

Leasing ist eine spezielle Mietform, oft für Fahrzeuge oder Maschinen.

  • Leasingnehmer: Nutzung gegen Leasingrate
  • Leasinggeber: Eigentümer, trägt meist Restwertrisiko

Lizenzvertrag

Lizenzvertrag erlaubt die Nutzung von Rechten (z. B. Software, Patente) gegen Gebühr.

  • Lizenzgeber: Erteilt Nutzungsrechte
  • Lizenznehmer: Hält sich an Lizenzbedingungen

Werkvertrag

Werkvertrag verpflichtet zur Herstellung eines konkreten Werks (z. B. Bau, Reparatur).

  • Auftragnehmer: Herstellung des Werks
  • Auftraggeber: Zahlung nach Abnahme

Werkliefervertrag

Werkliefervertrag kombiniert Kauf- und Werkvertrag, Herstellung und Lieferung eines Werkes.

  • Beispiel: Anfertigung von Möbeln nach Maß

Dienstvertrag

Dienstvertrag regelt die Erbringung von Dienstleistungen ohne Erfolgsgarantie.

  • Beispiel: Arbeitsvertrag, Beratungsleistungen

Servicevertrag

Servicevertrag sichert regelmäßige Wartung oder Supportleistungen zu.

  • Beispiel: IT-Supportvertrag, Wartungsverträge