Personelle Sicherheitsmaßnahmen
Personelle Maßnahmen zielen auf den "Faktor Mensch" ab, da Mitarbeiter oft das schwächste Glied in der Sicherheitskette darstellen.
Einstellungsphase
- Überprüfung der Bewerberunterlagen (Background Check).
- Verpflichtung auf Datengeheimnis und Vertraulichkeit im Arbeitsvertrag.
Laufender Betrieb
- Awareness-Training: Schulungen zu Phishing, Social Engineering und sicherem Verhalten.
- Vertreterregelung: Sicherstellen, dass Aufgaben auch bei Abwesenheit erledigt werden (Verfügbarkeit).
- Need-to-know-Prinzip: Mitarbeiter erhalten nur Zugriff auf Daten, die sie für ihre Arbeit brauchen.
- Vier-Augen-Prinzip: Kritische Änderungen nur durch zwei Personen.
Ausscheiden
- Sofortiger Entzug aller Zugriffsrechte und Rückgabe von Hardware.