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Datenschutzbeauftragter (DSB)

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Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG).

  • Pflicht: Erforderlich, wenn mind. 20 Personen ständig mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind oder bei Verarbeitung sensibler Daten.
  • Aufgaben: Beratung, Schulung, Kontrolle der Datenverarbeitung, Ansprechpartner für Behörden und Betroffene.
  • Stellung: Weisungsfrei in der Ausübung der Fachkunde, besonderer Kündigungsschutz.