AP1

Vertragsstörungen

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Vertragsstörungen treten auf, wenn eine Partei ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt.

Arten der Vertragsstörung

  • Leistungsverzug: Verspätete Erfüllung der vertraglichen Leistung
  • Schlechtleistung: Erfüllung der Leistung mit Mängeln
  • Nichterfüllung: Vollständiges Ausbleiben der Leistung
  • Störung der Geschäftsgrundlage: Unerwartete Änderungen der Rahmenbedingungen